Wohl spätestens zu Ostern 2024 ahnten Putin und die Russen wohl, dass sie von Puschkins Hasen heimgesucht sind.
Puschkins Hasen?
Im Dezember 1825 machte der Russische Dichter Alexander Puschkin sich wider seiner Verbannung auf den Weg nach Petersburg, wo auf dem Senatsplatz zwei Tage später der Dekabristenaufstand stattfand; die wohl erste Revolution der Russischen Geschichte.
Kaum sein Gut verlassen habend, kreutzte aber ein Hase des Dichters Weg.
Im Slawischen Volkstum ist der Hase ein Unheilsbote.
Der abergläubische Puschkin erkannte den Hasen als böses Omen und kehrte auf sein Gut zurück. So entging Puschkin seinem frühen Tod oder zumindest dem Gulag, dichtete weiter, anstatt zu revoltieren (denn dass er sich einer Revolution anschließen würde, hatte Puschkin dem Zaren vor seiner Verbannung zugesichert), und konnte so zu einem Genie der Weltliteratur evolvieren.
Aber wieso Puschkins Hase und nicht Napoleons Hasen?
Die Aushandlung des Friedens von Tilsit mit Russland im Sommer 1807, und so schon achtzehn Jahre vor dem Dekabristenaufstand, wollte Napoleon Bonaparte gehörig mit Festmahl und Hasenjagd feiern.
Er befahl seinem Stabschef Berthier, Hasen für die Jagd zu besorgen. Berthier requirierte Hasen bei Bauern in der Umgebung; also keine frei lebenden sondern domestizierte Hasen.
Als zur Jagd geblasen wurde, liefen die Hasen deshalb nicht weg sondern auf den Kaiser zu und gingen ihm ‚an die Wäsche‘.
Zuerst amüsierte sich die Jagdgesellschaft, bis es so aussah, als würden die Hasen den Kaiser tatsächlich fressen wollen. Denn die Hasen hatten hunger und stellten sich wohl vor, der ‚Chef‘ gäbe ihnen etwas. Mit allem gefährlichen Werkzeug, das zur Hand war, prügelten die Mitglieder der Jagdgesellschaft auf die Hasen ein, während Napoleon sich in seine Kutsche flüchtete.
Die Hasen spalteten sich in zwei Gruppen und ‚griffen‘ Napoleon von den Flanken her in seiner Kutsche an.
Die Jagdgesellschaft samt Napoleon ‚flüchteten‘ vom ‚Hasenschlachtfeld‘ und ließen die Hasen im Übrigen unbehelligt zurück.
Aus militärischer Perspektive verlor Napoleon so die ‚Hasenschlacht‘.
Waterloo soll Napoleons demütigenste Niederlage gewesen sein;
die Demütigung nach der ‚Hasenschlacht‘ war aber größer als die von Waterloo.
Und es steht noch eine, weitere ‚Demütigung‘ an.
Es prügelt gegenwärtig noch in der Urkraine ein ‚Goliath‘ auf einen ‚David‘ ein, der zu Ostern 2024 vom napoleonisch-puschkinschen Hasen ein paar Überraschungseier geschenkt bekam, die nun gar nicht für Kinder sind und auch nicht Steine schleudern.
Was dem Goliath geschah, wissen wir aus der Bibel.
Wenn wir also an der Bibel festhalten, ist zu erörtern, was nach des Goliaths Fall kommt. Geht man nach dem Fall zur Tagesordnung über? Schraubt man die Zeit zurück? Und wenn zurückschrauben, dann zu welchem Zeitpunkt?
Oder ist zur Begleichung von Schuld in Grundeigentum zwangszuvollstrecken?
Wird Moskau die Stadt eines EU-Mitgliedsstaats?
Ehm, what’s up doc?
In der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts geschah es in einem Dorf in der Italienischen Provinz Matera, dass eine Gruppe von Menschen in diesem Dorf sich täglich einen Spaß mit einem Menschen machten, den sie als ‚Dorftrottel‘ ansprachen, einen Mann, der seine Existenz mit Tagelohn und bei dessen Versagen mittels Betteln sicherte.
Jeden Tag luden diese Leuten den ‚Dorftrottel‘ in die Dorfkneipe, um dadurch sich den Spaß mit ihm zu leisten, dass sie ihm zwei 100 Lira Münzen und eine 500 Lira Banknote wahlweise anboten, und er, der ‚Dorftrottel‘, entsprach täglich der Einladung, um die zwei Münzen statt der Banknote an sich zu nehmen.
Es ist hier wohl Überflüssig darzulegen, dass der ‚Dorftrottel‘ wegen seiner Wahl täglich so ausgiebig verspottet wurde, dass er jeder Beschreibung ‚spottete‘.
Eines Tages hatte sich ein Herr in die Dorfkneipe verlaufen und beobachtete den unsäglichen Vorgang aus einer Ecke der Dorfkneipe. Als der ‚Spaß‘ verebbte, lud der Herr den Dorftrottel zu einem Grappa ein, dann noch einen, und dann noch einen. Nach einigem ‚Mut‘-antrinken, hob der Herr gegenüber dem ‚Dorftrottel‘ heraus, dass die zwei Münzen tatsächlich weniger Kaufkraft hätten als die Banknote. Der Dorftrottel antwortete lächelnd: „Mein Herr, tatsächlich weiß ich das. Ungeachtet meines Pechs im Leben bin ich nicht so blöd, wie die meisten glauben möchten. Aber an dem Tag, an dem ich die Banknote an mich nehme, ist der ‚Spaß‘ vorbei. Dann erhalte ich von den Schwachköpfen nicht länger 200 Lira jeden, verdammten Tag eines jeden, verdammten Jahres.“
Im Foto zur Rechten sieht man einen Mann namens Genaro und/oder Genarín, einen Gerber aus der Spanischen Stadt Léon aus der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts. Er liebte Tresterbrand, Frauen und Schutzanzüge. Er wurde von einem ersten, in Betrieb genommenen Müllabfuhrwagen am Karfreitag des Jahres 1929 angefahren und verletzt. 1929 entschied zwar auch schon das Reichsgericht zur Amtshaftung. § 839 BGB a.F. endete aber auch 1929 an den Staatsgrenzen Deutschlands und wirkte auf den ‚Dorftrottel‘ nicht.
Palmdonnerstags wird Genaro und/oder Genarín mit einer Prozession gedacht.
Eine sichtbar hochschwangere Frau bestieg einen Bus in Canada und setzte sich auf einen freien Sitz gegenüber eines etwa zwanzig Jahre alten Mannes, der sie anlachte. Empört suchte sich die Frau einen anderen, freien Sitz im Bus etwas weiter vom Mann entfernt. Erste Passagiere wurden darauf aufmerksam.
Als die Frau sich setzte, lachte der junge Mann noch mehr. Die schwangere Frau suchte sich einen weiteren Sitz, der noch weiter vom Mann entfernt war. Passagiere tuschelten.
Als die Frau sich erneut setzte, lachte der Mann nun lauter. Nun gaben auch Passagiere Laute der Empörung von sich.
Erneut suchte sich die Frau einen noch weiter entfernten Sitz und setzte sich zum vierten mal um. Der Mann lachte daraufhin schallend.
Die Frau beschwerte sich beim Fahrer, der die Polizei rief, und die dann den jungen Mann nach der Feststellung der Zeugen zur Identitätsfeststellung auf ihr Revier nahm.
Der junge Mann wurde wegen ‚harassment‘ nach Art. 264 des Canadischen Criminal Code angeklagt:
Criminal harassment
· 264 (1) No person shall, without lawful authority and knowing that another person is harassed or recklessly as to whether the other person is harassed, engage in conduct referred to in subsection (2) that causes that other person reasonably, in all the circumstances, to fear for their safety or the safety of anyone known to them.
· Marginal note:Prohibited conduct
(2) The conduct mentioned in subsection (1) consists of
o (a) repeatedly following from place to place the other person or anyone known to them;
o (b) repeatedly communicating with, either directly or indirectly, the other person or anyone known to them;
o (c) besetting or watching the dwelling-house, or place where the other person, or anyone known to them, resides, works, carries on business or happens to be; or
o (d) engaging in threatening conduct directed at the other person or any member of their family.
· Marginal note:Punishment
(3) Every person who contravenes this section is guilty of
o (a) an indictable offence and is liable to imprisonment for a term not exceeding ten years; or
o (b) an offence punishable on summary conviction.
· Marginal note:Factors to be considered
(4) Where a person is convicted of an offence under this section, the court imposing the sentence on the person shall consider as an aggravating factor that, at the time the offence was committed, the person contravened
o (a) the terms or conditions of an order made pursuant to section 161 or a recognizance entered into pursuant to section 810, 810.1 or 810.2; or
o (b) the terms or conditions of any other order or recognizance, or of an undertaking, made or entered into under the common law, this Act or any other Act of Parliament or of a provincial legislature that is similar in effect to an order or recognizance referred to in paragraph (a).
· Marginal note:Reasons
(5) Where the court is satisfied of the existence of an aggravating factor referred to in subsection (4), but decides not to give effect to it for sentencing purposes, the court shall give reasons for its decision.
Nach Aufruf zur Sache und der Unschuldserklärung des jungen Mannes befragte der Strafrichter den jungen Mann gemäß eines Canadischen Äquivalents des § 243 V 2 StPO zur Sache.
Der junge Mann ließ sich ein: „Euer Ehren, als die Frau den Bus bestieg, bemerkte ich natürlich ihren Zustand. In diesem Zustand setzte sie sich unter eine Kaugummiwerbung mit der Schrift ‚The Double Mint Twins are coming‘. Da lachte ich noch leise.
Wegen meines Lachens setzte die schwangere Dame sich um und unter die medizinische Werbung ‚Logan’s Liniment will reduce the swelling‘. Da lachte ich laut.
Die Dame setzte sich empört um und auf einen Sitz unter der Deodorantenwerbung ‚William’s Big Stick Did the Trick‘. Da hielt ich mir den Bauch vor Lachen.
Die Dame setzte sich dann auf den Sitz unter der Kfz-Reifenwerbung ‚Goodyear Rubber could have prevented this Accident'. Da war ich nicht mehr vor Lachen zu halten.
Der Richter sprach den jungen Mann frei.
Ein Milchbauer in Neufundland / Canada stand vor einem kanadischen Zivilgericht im Wege beweispflichtiger Parteivernehmung im Kreuzverhör.
Der Bauer war durch die mangelbehaftete Führung des LKWs eines Fuhrunternehmens nach allein eigenem Vortrag erheblich verletzt worden.
Der Anwalt des Fuhrunternehmens fragte: „Stimmt es, dass Sie dem Polizisten, der kurz nachdem Sie angeblich von einem LKW meines Mandanten verletzt worden waren, eintraf, auf dessen Befragen hin angaben, dass es Ihnen gut gehe?“
Der Bauer antwortete: „Also ich verlud gerade meine beste Milchkuh Lizzy, als ....“
Der Anwalt unterbrach den Bauern: „Ich stellte Ihnen eine Frage, die nur mit 'ja' oder 'nein' beantwortet werden kann; ich will nicht die Zeit des Gerichts verschwenden. Bitte antworten Sie mit 'ja' oder 'nein'!“
Der Bauer: „Also es geht um meine beste Milchkuh Lizzy, die ...“
Der Anwalt den Bauer wieder unterbrechend wendete sich an den Richter: „Euer Ehren, bitte rufen Sie den Zeugen zur Ordnung; am Tag des Unfalls sagte er dem Poizisten, dass es ihm gut ginge. Erst als ihm wohl klar wurde, dass er sich einen erheblichen aber unberechtigten Geldvorteil verschaffen könne, klagte er auf Schadensersatz. Ich bin gerade dabei, dem Zeugen versuchten Prozessbetrug nachzuweisen.“
Der Richter übernahm nach kurzem Nachdenken die Befragung des Zeugen nach einem Äquivalent des § 448 ZPO im Kanadischen Zivilprozessrecht und ordnete an: „Zeuge, erklären Sie mir bitte, was Ihre beste Milchkuh Lizzy mit Ihrer Klage zu tun hat!“
Der Bauer sicher nicht in dem hier ins Juristische übersetzte aber in bäuerlichen Jargon vorgetragen klärte auf: „Also ich verlud gerade meine beste Milchkuh Lizzy auf den ‚trailer‘ in meinem Hof neben der Strassenkreuzung, als ein LKW des Beklagten, das vor seinen Fahrer dies anweisendes Stopschild nicht anhielt, deshalb einen vorfahrtsberechtigeten, seinen Fahrstreifen kreuzenden Pkw heftig ausweichen musste, um eine Kollision mit diesem Kfz zu vermeiden, verlor in diesem Manöver die Führung durch seinen Fahrer, dreschte in meinen Hof ein, kollidierte mit dem ‚trailer‘, auf dem Lizzy halb `drauf war, zerschmetterte den ‚trailer‘, dessen Abbrüche wie Schrabnelle in Lizzy und in mich eindrangen und uns verletzten. Lizzy gröhlte vor Schmerzen und muhte jammernd. Ich konnte nichts tun, weil meine Verletzungen mich handlungsunfähig machten. Kurz darauf hielt ein Polizist auf seinem Krad an, stieg ab, schaute sich die vor Schmerz gröhlende Lizzy an, zog seinen Revolver und schoss Lizzy geradewegs zwischen die Augen und bereitete ihr so das Ende, drehte sich mit rauchendem Revolver diesen auf mich richtend um, und fragte mich, wie es denn mir ginge? Was hätte denn Euer Ehren auf diese so gestellte Frage geantwortet!?“
Und die Moral von der Geschicht`: „Stoppt die Menschen an Kreuzungen, aber vom Sprechen nicht!“
Der Zweite Verfassungszusatz erlaubt in den meisten US-Bundesstaaten zum berechtigten, formalisierten Schusswaffenbesitzes und auch beladenen –tragens.
Die meisten Straftaten in den USA bei Waffenführung weden dennoch von Personen begangen, die keine Erlaubnis zum Tragen einer Schusswaffe haben.
Doch auch berechtigte Personen unterliegen immer mal wieder beim Tragen ihrer Schusswaffe einem Missgeschick.
Eine reife Dame ging irgenwo in Florida nach ihrem Einkauf mit Gütern beladen auf dem Pakplatz des Kaufhauses in Richtung ihres Pkw, als sie vier Männer im Pkw sitzen sah, die zum Wegfahren dieses Pkw ansetzten.
Die reife Dame ließ ihren Einkauf fallen, zog ihre Schusswaffe aus ihrer Handtasche und schrie laut: „Ich habe einen Colt, und ich weiss mit ihm umzugehen! `Raus aus dem Wagen! Sofort!“
Die vier Männer sprangen aus dem Wagen und gaben ‚Fersengeld‘.
Dennoch war die reife Dame zu Tode erschrocken und zitterte am ganzen Leib.
Sie schaffte es, ihren Einkauf aufzuheben und auf den Rücksitz des Wagens zu stellen.
Dann setzte sie sich auf den Fahrersitz und versuchte zitternd ihren Pkw-Schlüssel in das Zündschloss des Wagens einzuführen, was misslang.
Als die Sorge um ihr Unvermögen ihr Zittern verdrängte, bemerkte sie, warum der Schlüssel nicht einzuführen war, wie auch, warum neben ihrem Einkauf auf dem Rücksitz sich ein Fussball, ein Frisbee und vier sixpack Bier befanden.
Sie fand ihren Pkw drei Pakplätze weiter und lud ihren Einkauf um, um dann zur Polizei zu Fahren und ihr Missgeschick zu melden.
Der Polizeibeamte wieherte auf ihren Vortrag vor Lachen und zeigte auf vier, vor Angst immer noch bleiche Männer am anderen Ende des Raums, die einen ‚grand theft auto‘ meldeten und als Verdächtige eine alte Frau mit krausem, weißen Haar, kaum ein Meter fünfzig hoch, eine Brille mit dicken Gläsern tragend und einen riesigen Revolver schwingend beschrieben.
Die vier Männer stellten keinen Strafantrag; und es wurde auch keine Strafanzeige geschrieben.
Und die Moral von der Geschicht‘:
fürchtet Euch vors Altern nicht; -jedenfalls nicht in Florida, dem US-Ruhestandsstaat.
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